Re: Schlagzeile des Tages
Verfasst: 18. Sep 2024, 18:15
https://www.laut.de/News/Sean-Diddy-Com ... 2024-20624Bei zahlreichen Gelegenheiten seit mindestens 2009 und über Jahre hinweg griff Combs Frauen an, indem er sie unter anderem schlug, boxte, zerrte, mit Gegenständen bewarf und trat. Combs stellte die Teilnahme der Frauen sicher, indem er unter anderem Betäubungsmittel besorgte und an sie verteilte, ihre Karrieren kontrollierte, seine finanzielle Unterstützung ausnutzte und drohte, diese zu streichen, und Einschüchterung und Gewalt einsetzte."
Die Anklage beschreibt Sean Combs Firma als kriminelle Vereinigung und den Rapper selbst als deren Kopf: "Mitglieder und Verbündete der Combs Enterprise waren unter anderem an Sexhandel, Zwangsarbeit, zwischenstaatlichem Transport zum Zwecke der Prostitution, Nötigung und Verführung zur Prostitution, Drogendelikten, Entführung, Brandstiftung, Bestechung und Behinderung der Justiz beteiligt oder versuchten dies."
Die Anklage stützt sich auf die Aussagen von über 50 mutmaßlichen Opfern und Beweismittel, die bei Hausdurchsuchungen in Combs Anwesen sichergestellt worden seien. Staatsanwalt Damian Williams nennt die Beweislast gegen Combs "erdrückend". Bei einer Verurteilung drohen Combs bis zu 15 Jahren Haft.
https://www.zeit.de/politik/ausland/202 ... lker-tuerkDer UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat den Israel zugeschriebenen Angriff mit Hunderten explodierenden Pagern und Funkgeräten im Libanon in die Nähe eines Kriegsverbrechens gerückt. "Wenn der Angreifer nicht in der Lage ist, die Vereinbarkeit des Angriffs mit den verbindlichen Regeln des Völkerrechts, insbesondere den wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, zu beurteilen, sollte der Angriff nicht durchgeführt werden", sagte Türk bei einer Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats wegen der Angriffe im Libanon.
Türk sagte zudem: "Das humanitäre Völkerrecht verbietet den Einsatz von Sprengfallen in Form scheinbar harmloser, tragbarer Gegenstände, die speziell dafür entwickelt und konstruiert wurden, explosives Material zu enthalten. Gewalt mit der Absicht, Terror unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist ein Kriegsverbrechen."
https://www.deutschlandfunk.de/bewegung ... n-104.htmlDie Geschäftsführerin Brorhilker sagte im Deutschlandfunk, durch die geplante Senkung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre, würden Ermittlungen etwa in den Cum-Ex und Cum-Cum-Fällen erheblich erschwert. Die Täter könnten Beweismittel jetzt früher legal vernichten und deshalb strafrechtlich nicht mehr belangt werden, warnte Brorhilker. Sie befürchte, dass dem Staat dadurch Milliarden Euro verloren gingen.
Staatsanwälte sind deren Mitarbeiter.gun0815 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 07:54 Bürokratieabbau schön und gut...
https://www.deutschlandfunk.de/bewegung ... n-104.html
Aber bitte nicht im Sinne der Verbrecher!
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unter ... 972f9252cdIm Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte wurde Christian Olearius besonders schwerer Steuerbetrug vorgeworfen, das Verfahren wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Nun hat der Banker seinerseits Anzeige erstattet.
https://overton-magazin.de/dialog/patri ... -geworden/Wenn manche Journalisten stehengeblieben sind auf dem Niveau kindlichen Spracherwerbs, dann wirkt tatsächlich jeder, der drei deutsche Hauptsätze fehlerfrei aussprechen kann, wie ein Putin-Versteher. Das sind denunziatorische Vokabeln, die jene woken Fönfrisuren in den Mund nehmen, die sich anders nicht zu helfen wissen, weil sie keine Ahnung haben. Die meisten meiner Kritiker haben drei Dinge gemeinsam: Sie kennen weder die Ukraine noch Russland aus eigener Anschauung; sie sind in die historischen Zusammenhänge, insbesondere in die Landes- und Konfliktgeschichte, nicht eingelesen; sie waren noch nie in einem Kriegs- oder Krisengebiet. Ihr Wissen haben sie von den Agenturen oder aus dem Internet. Beides sind aber Filter, die aussehen wie Fenster. In den Agenturen, im Netz findet man nur, was andere nach eigenen Interessen und Überlegungen hochgeladen haben. Wer etwas erfahren will von der Wirklichkeit, darf die Realitätsprobe vor Ort nicht scheuen und tut gut daran, beide Seiten einzubeziehen. Nichts anderes ist Ausgewogenheit – alle wesentlichen Aspekte zu berücksichtigen. Heute aber sind die Redaktionen voller Journalisten-Darsteller, die der Propaganda der NATO folgen. Und wenn die Realität der Propaganda nicht entspricht – dann umso schlimmer für die Wirklichkeit.
Also entweder ist die Forderung und damit auch die Kritik nur Blendwerk, oder eben nicht.Breite Kritik an Ukraine-Appell von ostdeutschen Politikern
Russland überfiel die Ukraine in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Führende Ostpolitiker fordern stärkere Verhandlungsbemühungen, möglicherweise aus Kalkül. Dafür werden sie kritisiert, auch von CDU-Chef Merz.
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... li.2260617In einem Beitrag für das außenpolitische Journal Foreign Policy (FP) führen der frühere amerikanische Botschafter in der Ukraine, John E. Herbst, und Benjamin L. Schmitt – Senior Fellow am Kleinman Center for Energy Policy der University of Pennsylvania – aus, wie Deutschland langfristig von Russland getrennt werden sollte.
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Deutschland könnte Handelsbeziehungen mit Russland wiederherstellen
Die Energiekrise, die maßgeblich für die Rezession in Deutschland ist, treibe auch die Sicherheitserwägungen in der Bundesregierung voran. „Deutschland hat es geschafft, die russischen Gaslieferungen in erstaunlich kurzer Zeit zu ersetzen, aber es wäre naiv zu glauben, dass es keinen starken Druck deutscher Konzerne und aus dem gesamten politischen Spektrum geben wird, die Handelsbeziehungen mit Russland wiederherzustellen, sobald ein Waffenstillstand zwischen Moskau und Kiew verkündet wird“, schreiben Herbst und Schmitt. „Dieser Druck wäre im Energiesektor besonders stark, wo Deutschland schon lange versucht, relativ billiges Pipeline-Gas aus Russland zu bekommen. Deutschlands Energieoptionen sind nach der Abschaltung des letzten Atomkraftwerks im vergangenen Jahr noch weiter geschrumpft.“
Doch es liege im Interesse der Vereinigten Staaten, dass Deutschland nicht zu „seinen alten Russland-Tricks“ zurückkehre. „Glücklicherweise können die Vereinigten Staaten dazu beitragen, dass dies nicht passiert“, schreiben die Autoren. 2019 hatte der US-Kongress Sanktionen gegen das deutsch-russische Pipelineprojekt Nord Stream 2 verabschiedet. Doch das Gesetz über die Sanktionen wird Ende 2024 außer Kraft treten. Es sollte für den Kongress „ein Kinderspiel“ sein, ein Verlängerung der Sanktionen auf den Weg zu bringen, heißt es in dem Artikel.
https://www.morgenpost.de/panorama/arti ... eapel.htmlWochenlang war es still um den Supervulkan. Doch nun hat eine weitere Erdbebenserie den Großraum Neapel erschüttert. Sechs Erdbeben mit einer Maximalstärke von 2,4 auf der Richterskala rissen am vergangenen Samstag, 5. Oktober, die Bevölkerung aus dem Schlaf. Meldungen über Schäden oder Verletzte gab es keine. Dennoch war der Schreck bei den Anwohnern groß, hatten sich die Phlegräischen Felder nach Monaten wiederholter Erdbeben doch zuletzt scheinbar beruhigt.
Das ist gar nicht so abwegig, die Italiener fürchten schon lange eine neuerlichen Ausbruch, denn die Zeit dafür wäre gekommen.gun0815 hat geschrieben: ↑8. Okt 2024, 07:15 Droht Italien auseinander zu brechen?
Nein, nicht politisch! Sondern geographisch!
https://www.morgenpost.de/panorama/arti ... eapel.html
Und zur Einführung ab 2025 nochmals nachgelegt.Erst ab diesem Zeitpunkt ist vorgesehen, dass die Versicherten die Erteilung der Zugriffsberechtigung auf spezifische Dokumente und Datensätze beschränken können. Bis dahin ist nach §...lediglich ein Differenzierung nach Daten nach § ...(medizinische Daten: Befunde, Arztberichte, Medikationsplan, Notfalldatensatz u.a.) und nach § ...(Gesundheitsdaten des Versicherten, z.B. aus Fitnesstrackern) möglich. Hinsichtlich der wichtigen medizinischen Informationen gilt demnach das „Alles oder Nichts-Prinzip“, da nur auf alle von Leistungserbringern (z.B. Ärzte) eingestellte Dokumente berechtigt werden kann.
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Zudem stehen die Regelungen im Widerspruch zu den Vorgaben der DSGVO.
Sollte zu Beginn also eine Berechtigung nur nach dem „Alles oder Nichts-Prinzip“ umgesetzt werden, entspricht dies nicht dem Stand der Technik und verstößt gegen die Vorgaben in Art. 25 sowie Art. 5 Abs. 1 Buchst. b), c) und f) DSGVO.
Neben der Ausgrenzung von Personen ohne digitalen Zugang war und ist dem BfDI insbesondere wichtig, dass man nicht selbst bestimmen kann, wer welche Daten bekommen darf Man kann also nicht gezielt der Übermittlung einzelner, ausgewählter Informationen widersprechen und auch die Empfangsberechtigten nicht einschränken.Bereits 2020 wurde mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) die elektronische Patientenakte (ePA) im Gesetz neu gefasst. Tatsächlich existiert seit mehreren Jahren eine ePA. Diese Version der ePA richten Krankenkassen aber nur auf Wunsch der Versicherten ein („Opt-in“).
Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO: Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.
....Gleichzeitig werden aber die Selbstbestimmungsrechte der Versicherten eingeschränkt. Auch hochsensible Daten können nun ohne die Einwilligung der Patienten in die ePA geladen werden.
NDRPatientenschützer haben deshalb Bedenken, weil Patienten schlicht vergessen könnten, die Datenfreigabe abzulehnen. Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert zudem, dass Patienten mit der Frage, welche Daten nun beschränkt werden sollten, unter Zeitdruck überfordert sein könnten.
Deutschlandfunk ist da schon genauer.Patientenschützer sehen vor allem die Einführung der ePA für alle Patienten ohne deren ausdrückliche Zustimmung kritisch. Eine umfassende Aufklärung sei wichtig, damit alle Menschen mitgenommen würden. Schweigen bedeute nicht Zustimmung, so Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, kritisierte zudem, dass Menschen, die kein Smartphone haben oder nutzen wollen, von der Nutzung der ePA ausgeschlossen werden.
Warum Kelbers Parteizugehörigkeit betont wird, halte ich für unnötig und nicht neutral und hat da nichts zu suchen!Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) moniert unter anderem den erforderlichen aktiven Widerspruch, wenn man die ePA nicht will. Außerdem ist er nicht zufrieden mit der Art und Weise, wie die Akte befüllt werden soll: „Bei der automatischen Speicherung selbst der sensibelsten Gesundheitsdaten – Schwangerschaftsabbrüche, seltene Krankheiten, psychische Erkrankungen – besteht nach wie vor dringend Nachbesserungsbedarf.“
Kurz nach dem Start der ePA im Januar 2021 hatte Kelber darin sogar einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung gesehen. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass es trotz hoher Sicherheitstandards zu Datenlecks und Cyberangriffen kommen kann. So könnten sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten.
TM, man muss sich auf den Umfang, Neutralität und Richtigkeit der Informationen durch den ÖRR verlassen können, sonst erfüllt er seinen gesetzlichen Auftrag nicht korrekt.Die Patienten selbst können jederzeit Inhalte einsehen, einfügen, löschen oder verbergen, Zugriffsrechte erteilen oder beschränken und Widersprüche einlegen. Dies ist allerdings nicht ohne Aufwand und erfordert eine gewisse Kenntnis....Sie erhalten in einem Krankheitsfall automatisch 90 Tage lang Zugriff auf die komplette Akte - vorausgesetzt, der Patient hat nicht einzelne Informationen aktiv gesperrt.
Der grosse NACHTEIL der e-PA...- dass zB. die Kraftfahrzeugämter in ZUKUNFT einfach per KNOPFDRUCK die Fahruntauglichkeit//Eignung ... per ePA "setzen" werden....ohne weitere ärztliche Untersuchung//Spruch. - Einfach per Datenabgleich.
Wer behauptet das? Die AfD?
Insider bitte nicht im öffentlichen Bereich. Gruß einaleM , sach ich doch.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... n-100.html"Von dieser Leipziger Mut-Nacht zur friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands führt ein direkter Weg." Die Sätze "Wir sind das Volk" und "Wir sind ein Volk" gehörten "in jedes Geschichtsbuch". Scholz räumte zugleich ein, dass bei der Wiedervereinigung nicht alles gelungen sei.
gefettet von mirDer Kanzler würdigte den Mut der Demonstrantinnen und Demonstranten von damals. "In Leipzig schrieben am 9. Oktober 1989 mutige Bürgerinnen und Bürger Weltgeschichte." Rund 70.000 Menschen seien an diesem Tag auf die Straße gegangen - "trotz aller Warnungen und Drohungen der Staatsgewalt, trotz der Gerüchte über aufgestockte Blutkonserven und Extraschichten in Leipziger Krankenhäusern". Sie hätten "zusammen mit unglaublichem Mut" demonstriert.
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... li.2261496auch Bundeskanzler Scholz vereinnahmte die Geschichte. „Trotz der Gerüchte über aufgestockte Blutkonserven und Extraschichten in Leipziger Krankenhäusern“ seien die Menschen auf die Straße gegangen, sagte er. Dieses „Gerücht“ kam allerdings erst zwanzig Jahre später auf.
Bundespräsident Horst Köhler setzte es am 9. Oktober 2009 in einer Rede am gleichen Ort und aus gleichem Anlass in die Welt. „Vor der Stadt standen Panzer, die Bezirkspolizei hatte Anweisung, auf Befehl ohne Rücksicht zu schießen“, erklärte er damals. „Die Herzchirurgen der Karl-Marx-Universität wurden in der Behandlung von Schusswunden unterwiesen, und in der Leipziger Stadthalle wurden Blutplasma und Leichensäcke bereitgelegt.“
Nichts von dem stimmte.
Es gab weder Panzer vor noch in der Stadt. Es gab auch keinen Befehl an die Polizei, auf Demonstranten zu schießen. Es wurden weder Blutplasma noch Leichensäcke bereitgestellt. Obgleich damals dieser unzutreffenden Behauptung öffentlich widersprochen wurde, taucht sie alle Jubeljahre in dieser oder ähnlicher Weise wieder auf. Jetzt wieder.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrver ... age-4-fev/That's me hat geschrieben: ↑10. Okt 2024, 17:48 Wer behauptet das? Die AfD?
"Flensburg" gehört definitiv nicht zu den Berechtigten gemäß PDSG, SGB V
Ansonsten bitte nachprüfbare, seriöse Belege. Am besten ein entsprechendes Gesetz oder Ermächtigung, und keine Links auf irgend einen Telegram Kanal oder sonstige Soc.Med. Plattformen.
Falsche Frage! Wie soll es nach Flensburg kommen, wenn von dort kein Zugriff auf die ePA bestehtTeeernte hat geschrieben: ↑11. Okt 2024, 07:51 https://www.bussgeldkatalog.org/fahrver ... age-4-fev/
Wie soll das "rauskommen" ?? ...wenn es gesperrt ist ??