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NOYB - European Center for Digital Rights
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HALLO THAT'S ME
EuGH: Meta muss Datennutzung für Werbung „minimieren“
Am vergangenen Freitag hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein Urteil gegen Meta gefällt, das massive Auswirkungen auf die Werbeindustrie haben könnte. Worum geht es also?
Bislang hat Meta alle persönlichen Daten, die es jemals gesammelt hat, für Werbezwecke verwendet. Diese können bis ins Jahr 2004 zurückreichen und umfassen sowohl selbst eingegebene Daten als auch Daten, die durch Online-Tracking gesammelt wurden.
Um solche Praktiken zu verhindern, wurde mit der DSGVO auch der Grundsatz der Datenminimierung eingeführt. Dieser beschränkt die Verarbeitung auf unbedingt notwendige Daten. Das Problem: Meta und viele andere Akteure im Bereich der Online-Werbung haben diese Regel schlichtweg ignoriert. Zumindest bis jetzt.
In seinem Urteil bestätigte der EuGH, dass der Grundsatz der Datenminimierung unabhängig von der verwendeten Rechtsgrundlage gilt. Selbst wenn Nutzer:innen in personalisierte Werbung eingewilligt haben, dürfen ihre Daten also nicht unbegrenzt verwendet werden. Für Meta bedeutet das, dass nur ein kleiner Teil seines Datenbestands für Werbezwecke genutzt werden darf.
Ein Fun Fact am Rande: Meta scheint ein Problem mit unserer Berichterstattung zu diesem Urteil zu haben. Unser Facebook-Beitrag mit einem Link zu unserer Website wurde umgehend von der Plattform gesperrt.
Mehr Informationen gibt es auf unserer Webseite
(
https://noyb.eu/de/cjeu-meta-must-minim ... l-data-ads) und
bei der FAZ
(
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 27031.html)
.
FIREFOX TRACKT DICH MIT ANGEBLICHER „DATENSCHUTZFUNKTION“
Mit einem kürzlich veröffentlichten Firefox-Update scheint sich Mozilla ein Beispiel an Google genommen zu haben: Das Unternehmen hat eine sogenannte „datenschutzfreundliche Werbe-Messung“ aktiviert, ohne seine Nutzer:innen direkt zu informieren.
Ähnlich wie Googles (gescheiterte) Privacy Sandbox verwandelt dies den Browser in ein Tracking-Tool für Webseiten. Die Idee: Anstatt herkömmliche Cookies zu platzieren, müssen Websites Firefox bitten, Informationen über die Werbeinteraktionen der Nutzenden zu speichern. Im Anschluss erhalten sie dann die zusammengefassten Daten mehrerer Personen.
Dies mag zwar weniger invasiv sein als andere Tracking-Formen, verstößt aber weiterhin gegen die DSGVO. Hinzu kommt, dass Mozilla die „datenschutzfreundliche Werbe-Messung” standardmäßig aktiviert hat, ohne die Nutzer:innen über diesen Schritt zu informieren oder sie um ihr Einwilligung zu bitten.
Mehr Informationen findest du auf unserer Website (
https://noyb.eu/de/firefox-tracks-you-p ... ng-feature) oder
bei Heise (
https://www.heise.de/news/Datenschutzbe ... 53333.html)
.
• Im Jahr 2022 reichte noyb eine Beschwerde gegen den Mobilitätsanbieter Bolt ein, weil dieser keine Aktualisierung von Telefonnummern in seinen Diensten zuließ. Dank der Intervention der estnischen Datenschutzbehörde hat Bolt seine Praxis nun geändert. Die Behörde erteilte Bolt eine Verwarnung wegen Verstoßes gegen die DSGVO.
• In Folge einer noyb-Beschwerde vom Juli 2023 hat die irische Datenschutzbehörde eine Untersuchung des invasiven „Verifizierungsprozesses“ von Ryanair eingeleitet, bei dem Gesichtserkennung zum Einsatz kommt.
• Anfang 2021 wies die luxemburgische Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen das US-Unternehmen RocketReach ab, da das Unternehmen keinen Sitz in Europa hatte. Wir legten schnell Berufung ein - und haben nun Recht bekommen. Das Luxemburger Gericht hob die Entscheidung der Datenschutzbehörde auf und ordnete eine neue Untersuchung des Falles an.
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Da die Menschheit unter der Knute des erbarmungslosen Kapitalismus steht wird sich erst etwas ändern, wenn es sich finanziell lohnt. Kapitalismus hat keine Moral. Er ist die Religion des Geldes.